Eine gute Zeit die
Dinge selbst in die
Hand zu nehmen.

Stillsegler unterstützt seit vielen Jahren langbewährte Manufakturen, meist seit Generationen in Familienbesitz, vorwiegend aus Österreich oder dem nahen europäischen Umfeld. Ökologische Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen sind dabei eine wichtige Grundlage intensiver Kooperationen.

Das Stillsegler Beteiligungsmodell ist eine Investition in die Lebensqualität.

 

In einer Welt der Hochtechnologie und des damit verbundenen Fortschrittglaubens ist es oft ganz angenehm mit eindrucksvoller Nachhaltigkeit ursprünglicher Qualität konfrontiert zu werden. „Slow food” versus „Fast food”, man weiß nicht gleich warum, aber irgendwie fühlt es sich gut an.So gesehen ist das Phänomen der Echtheit durchaus auch als Nahrungsmittel für die Freude zu sehen.

Willkommen im Land der „Stillsegler”

Wertvolles Handwerk soll ausreichend Beachtung finden

 

Es ist gut zu wissen, dass brauchbare Dinge immer noch in unserer Umgebung hergestellt werden. Vom positiven gesellschaftlichen Faktor sinnstiftender Arbeit einmal abgesehen. Gute Initiativen sind es grundsätzlich wert unterstützt zu werden.

Energie geht nicht
verloren

 

Die Faszination traditioneller alten Techniken

Die Funktionalität vertrauter Mechanismen

Die Originalität außergewöhnlicher Produkte

Die Vertrautheit bewährter Gegenstände

Die Besonderheit natürlicher Materialien

Die Beharrlichkeit der zuverlässigen Menschen in den weitverzweigten Produktionsstätten

Die Kraft der Zukunftstauglichkeit

Ursprüngliches trifft gerne aufeinander

 

Auch die Orte der Begegnung gewinnen an Bedeutung. Mögen großartige Einkaufszentren in mancher Hinsicht eine Faszination ausüben, wesentlich angenehmer für konzentrierte Aufmerksamkeit und sinnliche Erlebnisse sind gediegene Räumlichkeiten mit besonderem Charakter.

Was will Stillsegler weiter ausbauen

 

  • Die Entwicklung neuer Produkte
  • Die Fortführung umweltfreundlicher, nachhaltiger Produktionstechnologien
  • Die Unterstützung der Produktionsbetriebe und Materiallieferanten
  • Das Vertriebsnetz mit Schwerpunkt Europa
  • Flexible Präsentationsutensilien für Ausstellungen, Messen, etc.
  • Moderne Onlinekommunikation
  • Zusätzliche Marketingaktivitäten
  • Effiziente Logistik

Erfreuliches Design durch sinnstiftende Arbeit

 

„Die ausgesuchten Teile von Stillsegler sind mit großer Liebe zum Detail und besonderer Leidenschaft für außergewöhnliche Funktionen und Materialien gefertigt. Einige Objekte reflektieren zum Teil jahrhundertealte Handwerkskunst.“

Mag. Franz Eisl
Geschäftsführer

Infos

zum Stillsegler Beteiligungsmodell
jederzeit per direktem Kontakt möglich.

Vela Handels GmbH & CoKG
Hofgraben 1
4801 Traunkirchen
Mag. Franz Eisl
+43 664 101 98 29
invest@stillsegler.com

Häufig gestellte Fragen

Ist das Stillsegler-Darlehensmodell gesetzlich gedeckt? Gibt es Probleme mit der Finanzmarktaufsicht?

Bei unserem Modell handelt es sich um ein sogenanntes „qualifiziert nachrangiges Darlehen“ – im Rahmen des am 1.9.2015 in Kraft getretenen Alternativfinanzierungsgesetzes. Wir haben damit eine auch rechtlich saubere Lösung gefunden.

Was passiert nach 5 Jahren, also nach Ablauf des Vertrages, wenn der Darlehensgeber den Vertrag verlängern möchte: Beträgt die Verzinsung dann ebenfalls 4 % bzw. 3 % pro Jahr?

Nach Ablauf von 5 Jahren kann sowohl der Darlehensgeber als auch STILLSEGLER das Darlehen kündigen. Falls keine der beiden Vertragsparteien das Darlehen kündigt, läuft das Darlehen mit denselben Konditionen weiter. Im Falle einer Kündigung wird der gesamte Darlehensbetrag an den Darlehensgeber zurückerstattet und der Vertrag erlischt.

Wie sieht es steuerlich aus: Muss der Darlehensgeber Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer entrichten?

Grundsätzlich sind Zinserträge zu versteuern, auch wenn die Auszahlung als STILLSEGLER-Einkaufsgutschein erfolgt. Wenn Sie jedoch nicht selbständig erwerbstätig sind, können Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt Einkünfte bis zu EUR 730,00 pro Jahr steuerfrei beziehen; d. h.: Bis zu einer Darlehenshöhe von EUR 18.250,00 (bei 4 %) bzw. EUR 24.333,00 (bei 3 %) müssen Sie die Zinseinkünfte daraus nicht versteuern. Auch STILLSEGLER führt von Ihren Zinsen keine KEST (Kapitalertragsteuer) ab. Das dürfen/müssen nur Banken.
Geht Ihr zusätzliches Einkommen über EUR 730,00 hinaus, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Dazu gibt es in Österreich eine komplizierte Einschleifregelung: Nur das Doppelte des EUR 730,00 pro Jahr übersteigenden Betrages ist voll steuerpflichtig.
Beispiel: Ihr Gewinn beträgt EUR 1.200,00. Davon werden die steuerfreien EUR 730,00 abgezogen = EUR 470,00. Das Doppelte davon ist EUR 940,00. Um diese EUR 940,00 erhöht sich Ihre Steuerbemessungsgrundlage. Ab zusätzlichen Einkünften von EUR 1.410,00 ist der Betrag voll zu versteuern.

Was passiert, wenn STILLSEGLER insolvent wird?

STILLSEGLER ist nicht insolvenzgefährdet. Das Unternehmen wurde 2007 gegründet und ist jedes Jahr gewachsen. Wir sind ein stabiles und erfolgreiches Unternehmen, das in seiner Unternehmensgeschichte noch kein negatives Betriebsergebnis hatte. Auch die aktuelle Entwicklung ist erfreulich, die Zukunftschancen sind groß. Die Darlehensgeber bekommen von uns umfassende Informationen, jährlich die aktuellen Bilanzkennzahlen sowie die Möglichkeit, sich persönlich in unserem Unternehmen über den Fortgang der Geschäfte genau zu informieren. Es besteht völlige Transparenz.
Rein rechtlich wird bei einer Insolvenz die Forderung aus dem nachrangigen Darlehen nach Rückerstattung des nicht nachrangigen Fremdkapitals (z. B. Bankkredite) abgegolten. Dies führt in der Regel zu einem Verlust eines Teils oder auch des gesamten Kapitals für den Darlehensgeber. Aber: STILLSEGLER ist durch die von Kunden und Partnern bereits gewährten Darlehen schon jetzt von Banken weitestgehend unabhängig. Mit Ausnahme von kurzfristigen Verbindlichkeiten (z. B. Lieferverbindlichkeiten) gibt es daher kaum noch nicht nachrangige Verbindlichkeiten.

Kann ich den Darlehensvertrag an eine andere Person weitergeben?

Nein, die Übertragbarkeit des Darlehens ist ausgeschlossen.

Was passiert mit dem Guthaben des Darlehensgebers im Todesfall?

Das Darlehen ist eine Forderung gegenüber STILLSEGLER, die in die Verlassenschaft des(r) Verstorbenen fällt. Das heißt, diese Forderung bleibt aufrecht und geht auf die gesetzlichen Erben über.

Welchen Einfluss hat das Alternativfinanzierungsgesetz auf bestehende Darlehen?

Durch dieses Gesetz ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nur für Darlehensverträge ab 1.9.2015. An den vor diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträgen ändert sich nichts.

Welche Beträge können aufgrund der neuen Rechtslage angelegt werden?

Für neue Verträge gilt, dass Darlehen pro Darlehensgeber grundsätzlich mit einem Betrag von EUR 5.000,00 pro Jahr beschränkt sind. Bei EUR 5.000,00 übersteigenden Darlehen ist vom Darlehensgeber auf einem eigenen Formblatt bei Abschluss des Darlehensvertrages zu erklären, dass er höchstens das Doppelte seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (über 12 Monate gerechnet) oder maximal zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens investiert.

Kann ich mein Geld anonym anlegen?

Nein. Wir haben sowohl die Bestimmungen des Alternativfinanzierungsgesetzes als auch die Bestimmungen nach dem Geldwäschegesetz zu befolgen. Deshalb sind wir verpflichtet, die Identität aller unserer Darlehensgeber zu überprüfen. Darüber hinaus sind wir bei Beträgen über EUR 15.000,00 verpflichtet, die Bestimmungen über Maßnahmen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Dazu müssen wir die Identität des Anlegers überprüfen und benötigen für das Zustandekommen des Darlehensvertrages die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.